Bau- und Architektenrecht

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Beim Bau- und Architektenrecht handelt es sich um ein weites Beratungsspektrum, bis hin zur Vertretung in gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Wir beraten unsere Mandanten in der gesamten Phase der Planung der Bebauung eines Grundstücks, der Einholung einer Baugenehmigung, der Bebauung, späteren Nutzung bzw. Vermietung des Gebäudes. Mithin tangiert das Bau- und Architektenrecht sowohl das öffentliche wie auch das private Baurecht als auch das Mietrecht. Bei der späteren Bebauung können wir auch in steuerlicher Hinsicht unterstützen.

Obwohl es sich bei der Errichtung von Bauvorhaben um gängige Geschehensabläufe handelt, bereiten die Bauabläufe, die technischen Begriffe und Sachverhalte in der Praxis nicht unerhebliche Probleme. Diese in der jeweiligen Phase zu lösen, ist unsere Aufgabe.

Häufig wollen Mandanten zunächst nur "beraten" sein. Erfahrungsgemäß bringt die bloße Beratung in Bau- und Architektensachen jedoch nicht sehr viel. Der Mandant erscheint später wieder und es muss dann außergerichtlich oder gerichtlich vorgegangen werden. Der Rechtsanwalt muss dem Bauherrn deshalb deutlich machen, dass er von vornherein sich für die jeweiligen Phasen baubegleitend beratend zur Verfügung stellt.

Beabsichtigt ist in der Regel die Eigennutzung der bebauten Immobilie bzw. deren Vermietung. Beratend stehen wir allerdings auch bei einer späteren Veräußerung zur Seite.
 

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