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Verkehrsrecht

Auf dem Gebiet des Verkehrsrechts haben wir mit Rechtsschutzversicherungen Abkommen getroffen, deren Versicherungsnehmer im Falle eines Verkehrsunfalls oder bei Problemen mit dem Erwerb eines Kraftfahrzeuges schnelle und kompetente juristische Beratung benötigen.

Hierfür ist im Rahmen unserer Praxis Herr Rechtsanwalt Gilleßen zuständig.

1. Im Haftungsrecht kommt es darauf an, alle in Frage stehenden Ansprüche zu erfassen und zielgerichtet gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend zu machen, und zwar

- alle Fahrzeugschäden
- persönliche Ansprüche wie

  • Schmerzensgeld
  • Erwerbsschaden (Lohnausfall)
  • Haushaltsführungsschaden
  • Unterhaltsschaden

2. Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Bei der polizeilichen Unfallaufnahme werden die Beteiligten nach Verursacher und Geschädigten eingestuft. Danach werden strafrechtliche oder bußgeldrechtliche Maßnahmen veranlasst. In dem Zusammenhang kommt es nicht selten zu der Anordnung eines Fahrverbotes oder der Beschlagnahme des Führerscheins. In allen Fällen ist stets Eile geboten. In dem Dezernat von Herrn Rechtsanwalt Gilleßen ist deshalb ein langjährig erprobtes Fachpersonal jederzeit für die Belange der Mandanten erreichbar. Kurzfristige Besprechungstermine mit Herrn Rechtsanwalt Gilleßen sind im Bedarfsfalle natürlich immer möglich.

3.

Im Bereich des Verkehrsverwaltungsrechts ist Herr Rechtsanwalt Niedner als ehemaliger Vorsitzender Richter des Verwaltungsgerichts Düsseldorf für spezielle Rechtsfragen zuständig.

Bei allen Fragen mit verkehrsrechtlichen Bezügen zum Arbeitsrecht steht Herr Rechtsanwalt Gilleßen als Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Verfügung; dies insbesondere bei Fragen der Haftung von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern.

Herr Rechtsanwalt Gilleßen ist auch Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte.